Ein Rezept (v. lat. recipere nehmen‚‘, siehe auch Begriffsherkunft), auch Verschreibung oder Verordnung ist in der Medizin und Pharmazie die Verordnung von Arznei- oder Heil- bzw Hilfsmittel.
Grundsätzlich kann der Arzt jedes Heil- bzw Hilfsmittel verordnen. Die jeweilige Sozialversicherung übernimmt anschließend laut ihren Vorgaben und Bestimmungen durch Direktverrechnung mit dem Sanitätshaus die Kosten des Heil- bzw Hilfsmittels. Lediglich den Selbstbehalt trägt der Patient selbst.
Ist eine Direktverrechnung nicht möglich so hat der Patient die Möglichkeit Kostenerstattung bei seiner Sozialversicherung ein zu reichen.
Bei Kostenanteils- und Rezeptgebührenbefreiung übernimmt die Sozialversicherung zur Gänze die tariflichen Kosten.
Zuzahlungen bei Heil- bzw Hilfsmitteln sind in Österreich nicht vorgesehen und werden nur mit Rücksprache bei den Sozialversicherungen zugelassen.